SHOWBÜHNE Berlin

General terms and conditions of

SHOWBÜHNE Berlin

  1. 1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil des Vertrages zwischen Stage Mosaic GmbH, Chemnitzer Str. 11, 12621 Berlin, DE („Veranstalter“) und dem Erwerber („Endkunde“) von Zutritts-, Teilnahme-, Eintritts- oder Besuchsberechtigungen bzw. Reservationen und Gutscheinen hierfür oder ähnlichen bzw. damit verbundenen Rechten („Tickets“) oder sonstigen Angeboten, Produkten und Services (bspw. Merchandise) (zusammen „Angebote“), die der Veranstalter über von vivenu betriebene Services vertreibt. Als Endkunden im hier verstanden Sinn gelten auch Personen, welche Tickets oder andere Angebote nicht direkt vom Veranstalter erworben haben, aber zur Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt sind (bspw. durch Sekundärerwerb, sofern zulässig).

    2. Sämtliche Kommunikation an den Veranstalter ist zu richten an: Stage Mosaic GmbH, Chemnitzer Str. 11, 12621 Berlin, DE

    3. Die vivenu GmbH, Völklinger Straße 33, 40221 Düsseldorf, Deutschland, gemeinsam mit ihren verbundenen Unternehmen (“vivenu”) ist Anbieterin von Software- und anderen Dienstleistungen („vivenu-Services“), die es Anbietern bzw. Betreibern von künstlerischen, kulturellen, sportlichen oder anderweitigen Darbietungen, Theaterstücken, Konzerten, Treffen, Seminaren, Freizeit- und anderen Anlagen, Museen, Stätten, Filmvorstellungen, Opern, Lesungen, Messen, Konferenzen, Weiter-/Fort-/Bildungsveranstaltungen, Lehrgänge, sowie sonstigen Ereignissen und Durchführungen (unabhängig davon ob physischer oder virtueller Natur) („Veranstaltung“) ermöglichen, Tickets und sonstige Angebote zu vertreiben und damit zusammenhängende Transaktionen mit Endkunden abzuwickeln. vivenu ist Anbieterin einer Technologieplattform für den Veranstalter. vivenu ist kein Ticketbroker und ist nicht der Veranstalter einer Veranstaltung.

  2. 2. Vertragsschluss

    1. Mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvorganges über vivenu-Services kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden zustande. Dies gilt auch dann, wenn Tickets oder andere Angebote mit Zusätzen wie "powered by vivenu" oder dergleichen gekennzeichnet sind oder der Veranstalter die Tickets oder anderen Angebote über die Domains und Sub-Domains von vivenu (vivenu.com) bewirbt, anbietet und vertreibt. Zwischen dem Endkunden und vivenu kommen keine Kauf-, Dienstleistungs- oder sonstigen Verträge über den Erwerb von Tickets und die Veranstaltung oder damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen zustande.

    2. Es besteht kein Anspruch des Endkunden auf Vertragsschluss mit einem Veranstalter. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter den Vertragsabschluss von der Annahme weiterer Bedingungen, Datenschutzerklärungen, Widerrufsbelehrungen und weiterer Vertragsbestandteile durch den Endkunden und weiterer Beschränkungen (bspw. maximale Anzahl Tickets für eine Veranstaltung) abhängig machen kann. Der Veranstalter und vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind berechtigt, den Abschluss von Kaufvorgängen mit einem Endkunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. abzulehnen.

    3. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Gesamtkaufpreis eines Kaufvorganges allein vom Veranstalter festgelegt bzw. geändert wird und ggf. den auf einem Ticket oder im Ticketshop ausgewiesenen Ticketpreis übersteigen kann. Der Gesamtkaufpreis berechnet sich aus dem ausgewiesenen Ticketpreis unter Hinzurechnung allfälliger Gebühren und Steuern. Der vom Endkunden zu bezahlende Gesamtkaufpreis wird dem Endkunden vor dem Abschluss des Bestellprozesses kommuniziert. Die Zahlung des Gesamtkaufpreises kann ausschließlich über die vom Veranstalter bzw. vivenu (im Auftrag des Veranstalters) jeweils zur Verfügung gestellten Bezahlverfahren erfolgen.

    4. Der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Endkunde erfolgt erst mit der entsprechenden Bestätigung an den Endkunden durch vivenu (im Auftrag des Veranstalters) (bspw. durch Zusendung der Transaktionsbestätigung bzw. Zuteilung und anschließender Übersendung eines Tickets mit entsprechender Ticket-ID). Das Durchlaufen des Bestellprozesses allein stellt kein Vertragsabschluss dar und berechtigt den Endkunden nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    5. Tritt der Fall ein, dass aufgrund von technischen Problemen Ticketkontingente (sowohl das Gesamtkontingent der Veranstaltung als auch Kontingente einzelner Ticketkategorien) überschritten wurden, informiert der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) den Endkunden hierüber. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kann entsprechende Tickets unter Rückzahlung des entsprechenden Gesamtkaufpreises stornieren.

    6. vivenu fungiert als Zahlungsabwickler für bestimmte Transaktionen, die über unsere Website(s) und vor Ort durchgeführt werden. Das bedeutet, dass vivenu für die Abwicklung und Durchführung von Bestellungen, die Abwicklung von Zahlungen und die Bearbeitung von Kundenanfragen im Zusammenhang mit diesen Bestellungen verantwortlich ist. Durch die Nutzung unserer Website, die Zusammenarbeit mit uns und die Bereitstellung der vivenu-Plattform für Kunden erklären Sie sich damit einverstanden, dass vivenu der Zahlungsabwickler für diese Transaktionen ist und dass sämtliche Probleme oder Streitigkeiten (einschließlich Rückerstattungen und Chargebacks), die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen auftreten, gemäß unseren Geschäftsbedingungen von uns behandelt werden.

  3. 3. Ticket Form

    1. Sofern nichts Abweichendes durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert wird, erhält der Endkunde von vivenu (im Auftrag des Veranstalters) eine automatische E-Mail zur Bestellbestätigung und eine weitere E-Mail mit einem Link zu den erworbenen Tickets für die entsprechende Veranstaltung. Die zur Verfügung gestellte Form der Tickets hängt davon ab, welche Eintritts- und Zulassungsmodalitäten der Veranstalter für eine jeweilige nutzt und wird dem Endkunden mitgeteilt (bspw. Herunterladen und Ausdrucken, digitale Wallet etc.). Zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss das Ticket in der mitgeteilten Form vorgewiesen werden. Die Vorweisung der E-Mail zur Bestellbestätigung alleine (ohne Vorweisung des Tickets in der jeweils korrekten Form) berechtigt nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung.

    2. Sofern vom Veranstalter vorgesehen, hat der Endkunde die Möglichkeit, ausgedruckte und versendete Tickets gegen eine Gebühr zu bestellen (“Hardtickets”).

    3. Der Endkunde ist verpflichtet, ein Ticket nach Übergabe oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung, Veranstaltungsort und andere wesentliche Merkmale zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, nach Übergabe oder Zugangs des Tickets an den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) zu erfolgen.

    4. Die Übertragung des Eigentums an Tickets bzw. aus diesen abgeleiteten Rechten an den Endkunden erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtkaufpreises bzw. des Ausgleichs aller offenen Forderungen.

    5. Im Rahmen des Kaufvorganges hat der Endkunde wahrheitsgemäße, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) sind dazu berechtigt, die Angaben des Endkunden durch geeignete Maßnahmen zu überprüfen (bspw. Bonitätsauskunft).

  4. 4. Rechte und Pflichten

    1. Sämtliche für eine Veranstaltung oder ein anderes Angebot des Veranstalters relevante Informationen (z.B. Umfang/Inhalt, Ort, Zeit, Ausrichter, Preis, Gebühren und Steuern, Teilnahmevoraussetzungen und -beschränkungen, Zugangskontrollen- und Beschränkungen, Form der vorzuweisenden Tickets, Barrierefreiheit, Saalplan, Hausordnungen und weitere Verhaltensbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte und sonstige Einschränkungen oder wesentliche Information, die den Kaufentscheid eines Endkunden vernünftigerweise beeinflussen könnte) werden durch den Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) kommuniziert.

    2. Diese Informationen und Regelungen nimmt der Endkunde hiermit zur Kenntnis und sind somit Bestandteil des Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Endkunden.

    3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden zu prüfen, ob er die zur Teilnahme erforderlichen Voraussetzungen, Bedingungen, Bestimmungen und Regelungen erfüllen kann bzw. will. Der Veranstalter kann bei Nichterfüllen bzw. Nichtbeachten die Teilnahme bzw. den Besuch an einer Veranstaltung verweigern bzw. beenden.

    4. Besteht ein Verdacht auf Missbrauch oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, diese AGB oder andere Bestimmungen oder Auflagen des Veranstalters (bspw. durch betrügerische, illegale oder treuwidrige Aktivitäten) oder auf entsprechende Umgehungen oder Umgehungsversuche, kann der Veranstalter oder vivenu (im Auftrag des Veranstalters) vor oder während einer Veranstaltung die Gültigkeit eines Tickets entschädigungslos widerrufen und dem Endkunden das Recht auf Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung verweisen.

    5. Beschädigungen, das Abhandenkommen oder die Pfändungen von Tickets sind dem Veranstalter und vivenu durch den Endkunden unverzüglich mitzuteilen. Verliert der Endkunde ein Hardticket oder kommt dieses in seinem Verantwortungsbereich abhanden, sind der Veranstalter oder vivenu nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

    6. Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Gültigkeit eines Tickets auf die jeweilige Veranstaltung (insb. in örtlicher und zeitlicher Hinsicht) und ggf. den jeweiligen Sitzplatz bzw. die Sitzeinheit oder die entsprechende Ticketkategorie beschränkt. Nach Durchführung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    7. Der Endkunde nimmt zur Kenntnis, dass für Veranstaltungen und andere Angebote des Veranstalters, die über vivenu-Services angeboten und abgewickelt werden, sowie deren Inhalt, Qualität, Ablauf, Durchführung, Änderung, Abbruch, Absage oder Verschiebung, die entsprechende Kommunikation, Veröffentlichungen und Informationen allein der Veranstalter verantwortlich ist und vivenu in keiner Art und Weise hierfür Verantwortung trägt. vivenu trifft keine Pflicht, den Veranstalter betreffend seiner Pflichten gegenüber Endkunden zu instruieren, zu prüfen oder zu beaufsichtigen. vivenu trifft ferner keine Pflicht, Veröffentlichungen und Informationen des Veranstalters auf ihre Aktualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Mitarbeiter von vivenu im Auftrag des Veranstalters tätig werden oder der Veranstalter von vivenu zur Verfügung gestellte Vertragsdokumentation und -vorlagen nutzt.

    8. Der Endkunde nimmt ferner zur Kenntnis, dass vivenu keine Garantie für eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der vivenu-Services bietet. Für Verzögerungen oder Fehler in der Übertragung, Speicherausfälle und damit verbundene Einschränkungen der vivenu-Services übernimmt vivenu keine Haftung. Es wird darauf hingewiesen, dass es im Zuge von Wartungsarbeiten zu vorübergehenden Unterbrechungen der Website und/oder einzelner vivenu-Dienste kommen kann.

  5. 5. Weitergabe von Tickets

    1. Tickets dürfen weitergegeben werden. Zur Umpersonalisierung von individualisierten Tickets ist der Veranstalter zu kontaktieren. Es kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

    2. Sofern Tickets über die auf dieser Website zur Verfügung gestellte Wiederverkaufsfunktion weiterveräußert werden, gelten die folgenden Bedingungen:

      1. Die Wiederverkaufsfunktion steht nur für Tickets zur Verfügung, die vom Veranstalter über die vivenu-Services ordnungsgemäß erworben wurden (sog. Sekundärmarkt). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Wiederverkaufsfunktion für einzelne Veranstaltungen, Ticketarten und -kategorien oder zu bestimmten Zeitpunkten einzuschränken oder auszuschließen, insbesondere aufgrund vertraglicher Vorgaben von Partnern (z.B. Künstlern, Spielstätten) oder behördlicher Auflagen. Es besteht kein Anspruch auf Stornierung oder Weiterverkauf von Tickets.

      2. Mit Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt erklärt der verkaufende Endkunde („Erstkäufer“) verbindlich, das Ticket an den Veranstalter zu dem ursprünglichen Ticketpreis (Nennwert) oder zu dem gemäß Ziff. 5.2.3 festgelegten Preis („Zweitmarktpreis“) zurückzugeben bzw. zu verkaufen, sobald ein anderer Endkunde („Zweitkäufer“) das Ticket erwirbt. Im Falle eines erfolgreichen Weiterverkaufs überträgt der Veranstalter das Ticket auf den Zweitkäufer. Das ursprünglich an den Erstkäufer ausgestellte Ticket wird storniert bzw. invalidiert, während ein neues Ticket für den Zweitkäufer erstellt wird.

      3. Der Veranstalter kann für den Weiterverkauf von Tickets feste Preise oder eine Preisspanne vorgeben. Es können zusätzliche Gebühren für den Wiederverkauf anfallen.

      4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verkaufsreihenfolge von direkt vom Veranstalter angebotenen Tickets und über die Wiederverkaufsfunktion angebotene Tickets („Sekundärmarkttickets“) zu steuern. Insbesondere können zuerst noch verfügbare Tickets verkauft werden, bevor Sekundärmarkttickets zum Verkauf angeboten werden. Sofern mehrere Sekundärmarkttickets für denselben Bereich oder dieselbe Kategorie (z.B. in Stehblöcken) verfügbar sind, erfolgt die Auswahl der zum Verkauf stehenden Sekundärmarkttickets nach einem vom Veranstalter festgelegten, nicht-diskriminierenden Faktor, der u.a. den Zeitpunkt des Einstellens in den Sekundärmarkt berücksichtigt.

      5. Der Kunde wird über den Status des zum Wiederverkauf angebotenen Tickets per E-Mail informiert. Insbesondere erhält der Erstkäufer nach erfolgreichem Einstellen eines Tickets in den Sekundärmarkt eine Bestätigung per E-Mail. Der Erstkäufer kann das Ticket jederzeit und solange aus dem Sekundärmarkt entfernen, bis sich das Ticket im Warenkorb eines Zweitkäufers befindet. Sollte ein zum Weiterverkauf angebotenes Ticket nicht verkauft werden (z.B. wegen Ablaufs der Veranstaltung, Stornierung), erhält der Erstkäufer eine entsprechende Mitteilung.

      6. Nach erfolgreichem Weiterverkauf zahlt der Veranstalter dem Erstkäufer den Zweitmarktpreis zuzüglich etwaiger Gebühren. Die Auszahlung erfolgt gemäß vereinbarter Zahlungsmethode.

      7. Ein über die Wiederverkaufsfunktion erworbenes Ticket kann vom Zweitkäufer gemäß der Regelungen dieser Ziff. 5 über die Wiederverkaufsfunktion erneut zum Weiterverkauf angeboten werden. Es gelten insofern die Voraussetzungen und Bedingungen wie für den Erstkäufer.

  6. 6. Widerruf, Stornierung, Rückerstattung, Rückgabe und Umtausch von Tickets

    1. Ohne wesentliche Veränderung der Veranstaltung

      1. Es besteht kein Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Umtauschrecht bei Veranstaltungen (insb. bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jeder Erwerb von Tickets ist damit unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvorgangs bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    2. Wesentliche Änderungen, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

      1. Im Falle einer wesentlichen Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht selbst zu vertreten hat, ist der Endkunde zur Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises, abzüglich allfälliger Rückabwicklungskosten, berechtigt.

      2. Wesentlich ist eine Änderung, wenn die veränderte Veranstaltung sich grundlegend von einer Veranstaltung unterscheidet, wie sie von dem Ticketkäufer vernünftiger Weise erwartet werden darf.

  7. 7. Haftung

    1. Der Veranstalter haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung des Veranstalters für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    2. Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie der für den Veranstalter gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung.

    3. Sofern vivenu gegenüber dem Endkunden im Auftrag bzw. als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters tätig wird oder sonst gegenüber dem Endkunden in Erscheinung tritt, gilt Folgendes: vivenu haftet – außer bei Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach begrenzt auf den Transaktionswert, der im Zusammenhang mit der haftungsauslösenden Transaktion steht. Es besteht grundsätzlich keine Haftung von vivenu für Schäden, die auf Höhere Gewalt oder Pflichtverletzungen Dritter zurückzuführen sind.

    4. Soweit eine Haftung von vivenu ausgeschlossen oder beschränkt ist, findet dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbeschränkung sinngemäß auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und der Verrichtungsgehilfen von vivenu sowie der für vivenu gegenüber dem Endkunden etwaig auftretenden Vertreter Anwendung. vivenu haftet insbesondere nicht für Schäden aus Ausfall, Absage, Änderung, Verlegung oder Mängel einer Veranstaltung, Insolvenz des Veranstalters, Verlust oder zu spät eingetroffener oder fehlerhafter Hardtickets sowie Einschränkungen der vivenu-Services.

  8. 8. Schlussbestimmungen

    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Bestimmungen im Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Endkunde vor.

    2. Es findet das Recht am Sitz des Veranstalters unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG – UN-Kaufrecht) Anwendung. Sofern der Endkunde Verbraucher im Sinne der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ist, bleiben die gesetzlich zwingenden Vorschriften (insbesondere des Verbraucherschutzes) unberührt.

    3. Sofern es sich bei dem Endkunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen (i) dem Endkunden und dem Veranstalter der Sitz des Veranstalters und (ii) dem Endkunden und vivenu der Sitz von vivenu.

    4. Der Endkunde gilt als Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird. Jede natürliche oder juristische Person sowie rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt als Unternehmer. Nicht als Verbraucher gilt der Endkunde beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (i.S.v. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

    5. Für Endkunden mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt Folgendes:

      • Der Endkunde sichert zu, dass er unbeschränkt geschäftsfähig ist bzw. über die erforderlichen Vertretungsbefugnisse zum Abschluss dieses Vertrages verfügt.

      • Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr(opens in a new tab) eine Internetplattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Der Veranstalter und vivenu sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    6. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was vivenu und der Endkunde wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  9. 9. Weitere Bestimmungen des Veranstalters

    Folgende zusätzlichen Bestimmungen des Veranstalters finden Anwendung:

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    für Konzertveranstaltungen der Stage Mosaic GmbH

    1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSBEZIEHUNGEN

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für Konzerte, bei denen die Stage Mosaic GmbH, Chemnitzer Str. 11, 12621 Berlin, Geschäftsführer: Sebastian Corsten, David Joachimstaler, Registergericht: Amtsgericht Berlin, HRB: 189001 B (nachfolgend “wir” oder “SMG”) Veranstalter ist. Sie regeln die Beziehungen zwischen SMG und den Kartenkäufern (nachfolgend “Sie” oder “Kunde”). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Konzertkarten (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

    1.2 Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Bei einem Online-Kauf von Tickets erfolgt die Bestätigung durch Anklicken der Schaltfläche „Ich bestätige außerdem, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen habe und stimme ihnen zu“.

    1.3 Auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen.

    2. VERTRAGSABSCHLUSS, TICKETKAUFPREIS UND FÄLLIGKEIT, KEIN WIDERRUFSRECHT UND AUSSCHLUSS VON KINDERN UNTER 6 JAHREN

    2.1 Tickets können unmittelbar über einen unserer Vertriebspartner in Vorverkaufsstellen, über das Internet oder Tickethotlines erworben werden. Der Verkauf der Tickets wird von unseren Vertriebspartnern im Namen und auf Rechnung von SMG vermittelt. Die AGB der Vertriebspartner treten neben diese AGB und sind ebenfalls zu beachten. Im Fall abweichender Bestimmungen haben die vorliegenden AGB von SMG Vorrang.

    2.2 Beim Kauf von Tickets kommt ein Vertrag über den Besuch der Konzertveranstaltung stets zwischen Ihnen als Kunde und SMG als Veranstalter zustande. Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, ÖPNV-Gebühren und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher MwSt., zusammensetzt (nachfolgend “Ticketkaufpreis”), steht vollständig SMG als Veranstalter zu. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt. Möglicherweise erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen. Hierauf werden Sie während des Bestellvorgangs hingewiesen.

    2.3 Die Tickets verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum von SMG und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

    2.4 Der Vertrag über den Besuch von Konzertveranstaltungen ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen.

    2.5 Der Verkauf von Tickets an Personen unter sechzehn (16) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Personen unter sechzehn (16) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.

    3. GÜLTIGKEIT DER TICKETS

    3.1 Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt zu der gebuchten Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Freischaltung (Online-Tickets) verliert das Ticket seine Gültigkeit.

    3.2 Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.

    4. RÜCKGABE VON TICKETS, TICKETKAUFPREISERSTATTUNG IM FALL DES AUSFALLS ODER EINER VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG

    4.1 Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen.

    4.2 Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr ist im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin geltend zu machen. Sollten Sie aus von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z. B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertretenmüssen begründen.

    4.3 Die Vorverkaufsgebühr wird nicht zurückerstattet. Gegen den Anspruch auf Rückerstattung der an uns geleisteten Vorverkaufsgebühr im Falle Ihres Rücktritts vom Veranstaltungsvertrag rechnen wir mit unserem Anspruch auf Wertersatz in Höhe der Vorverkaufsgebühr auf. Denn im Fall eines Rücktritts sind Sie uns gegenüber verpflichtet, hinsichtlich der von Ihnen erlangten Vermittlungsleistung beim Ticketkauf durch uns und unseren Vertriebspartner Wertersatz zu leisten.

    4.4 Erhebt unser Vertriebspartner weitere Gebühren im eigenen Namen (Ziffer 2.2), so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB des Vertriebspartners.

    4.5 Sie haben sich wegen des Anspruchs auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr an den Vertriebspartner zu wenden, bei dem Sie die Tickets erworben haben. Es sei denn, unser Vertriebspartner sieht ein anderes Verfahren zur Rückerstattung vor, erfolgt die Erstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr nur gegen Vorlage der Tickets im Original. Bei Verlust der Tickets sind weder Ticketkaufpreiserstattungen noch die Aushändigung von Ersatztickets möglich.

    4.6 Eine Erstattung des Ticketkaufpreises bei Verlegung von SMG-Veranstaltungen ist nicht möglich. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit für den Nachholtermin.

    4.7 Ihre Rechte, sich wegen einer von SMG zu vertretenden Pflichtverletzung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen oder Schadensersatz zu verlangen, bleiben unberührt. Die Geltendmachung von Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen steht jedoch unter dem Haftungsvorbehalt der Ziffer 10.

    5. BESONDERE BESTIMMUNGEN BEIM LIMITIERTEN TICKETERWERB

    5.1 Für bestimmte Veranstaltungen ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von Tickets beschränkt. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf den beschränkten Ticketerwerb gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie dürfen für diese Veranstaltungen, unabhängig von der Anzahl der Kaufvorgänge, nur die Anzahl an Tickets erwerben, die als Höchstmenge angegeben wird. Über diese Anzahl von Tickets hinausgehende Kaufvorgänge einer Person oder mehrerer miteinander zum Zwecke des gewerblichen oder kommerziellen Tickethandels verbundener Personen, z. B. durch Angabe verschiedener E-Mail-Adressen oder verschiedener Zahlungsmittel (insbesondere von Prepaid-Kreditkarten, die für den Zweck eingesetzt werden, mehr als die zulässige Menge an Tickets zu kaufen) sowie sonstige Umgehungen, sind ausdrücklich untersagt.

    5.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 kann SMG von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe SMG nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Im Regelfall richtet sich die Höhe der Vertragsstrafe nach der Anzahl der entgegen Ziffer 5.1 Satz 3 und 4 gekauften Tickets, wobei diese Anzahl mit dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zu multiplizieren ist. Die Vertragsstrafe beträgt maximal EUR 5.000,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen von Vertragsstrafen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Falle eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.

    6. BESCHRÄNKUNGEN BEIM ERWERB UND DER WEITERGABE VON TICKETS

    6.1 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung von SMG als Veranstalter zu vermeiden, liegt es im Interesse von SMG, den Erwerb und die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:

    a) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SMG weiterzugeben oder zu veräußern oder im Namen eines Dritten zu erwerben, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt,

    b) Tickets im Rahmen von von SMG nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,

    c) Tickets ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SMG an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen oder im Namen eines Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,

    d) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von SMG nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,

    e) Tickets vor dem Veranstaltungsort zu verkaufen oder

    f) Tickets unter Einschaltung eines in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter zu erwerben, es sei denn, dass die an den Dritten hierfür zu zahlenden Gebühren insgesamt maximal 15 % des Ticketkaufpreises (Ziffer 2.2) betragen.

    6.2 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 6.1 enthaltenen Verbote kann SMG von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe SMG nach billigem Ermessen festsetzen kann und die im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis der entgegen Ziffer 6.1 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

    6.3 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.1 f) kommt der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung nicht zustande, da die Stellvertretung in diesem Fall ausgeschlossen ist. Der bereits gezahlte Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr wird Ihnen in diesem Falle zurückerstattet. Ein bereits ausgestelltes Ticket wird von uns oder unserem Vertriebspartner gesperrt und verliert damit seine Gültigkeit.

    7. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ERWERB PERSONALISIERTER TICKETS

    7.1 Für bestimmte Veranstaltungen sind die Tickets personalisiert, d. h. nur derjenige hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, der Inhaber des Besuchsrechts ist. Sein Name ist Bestandteil des Tickets. Diese Veranstaltungen sind mit einem entsprechenden Hinweis auf die Personalisierung der Tickets gekennzeichnet bzw. es wird beim Ticketkauf darauf hingewiesen. Sie verpflichten sich, die Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Es gilt Ziffer 6.1. Der von Ihnen beim Erwerb angegebene Vor- und Nachname wird auf dem Ticket vermerkt. Sofern die Möglichkeit besteht, mehrere personalisierte Tickets zu erwerben, werden Sie während des Kaufs aufgefordert und sind verpflichtet, sofort beim Kauf wahrheitsgemäß den oder die Vor- und Nachnamen sowie die E-Mail-Adresse(n) der weiteren Person(en) anzugeben, für die die personalisierten Tickets ausgestellt werden sollen. Das Rechtsgeschäft steht und fällt mit der fristgerechten, sofortigen und wahrheitsgemäßen Angabe der unterschiedlichen Namen der Ticketinhaber beim Kauf, da die Tickets sofort im Anschluss auf die im Kaufvorgang angegebenen Namen ausgestellt werden („relative Fixschuld“). Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen führt bei SMG zu einem erheblichen Mehraufwand durch spätere Umpersonalisierungs-Anfragen sowie zu Konflikten bei der Einlasskontrolle. Zudem werden Konzerte als ausverkauft angezeigt, obwohl SMG bei Verstößen gegen die Pflicht zur Angabe unterschiedlicher Namen von den jeweiligen Verträgen zurücktreten kann und dadurch wieder Plätze verfügbar werden. Müsste SMG Ihnen vor dem Rücktritt zunächst eine angemessene Frist setzen, ginge dies zu Lasten der anderen Fans und würde den nicht autorisierten Tickethandel zu überhöhten Preisen begünstigen. Für den Fall der mehrfachen Nennung desselben Namens beim Kauf entgegen der vorgenannten Bestimmung behält sich SMG aus den genannten Gründen das Recht vor, sofort vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ferner werden Sie dazu aufgefordert, zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, im Namen von Dritten das Ticket bzw. die Tickets zu personalisieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Ihnen und SMG zustande. Die von Ihnen benannten weiteren Personen werden durch diesen Vertrag lediglich begünstigt und erhalten ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung (§§ 328 ff. BGB).

    7.2 Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Grundlage des Vertrags, den Sie mit SMG geschlossen haben (Ziffer 2.2). Zudem muss Ihr Name auf dem Ticket vermerkt sein. Aufgrund des zwischen Ihnen und SMG geschlossenen Vertrags sind Dritte, für die Sie ein personalisiertes Ticket erworben haben, ebenfalls zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Name dieses Dritten muss auf seinem Ticket vermerkt sein. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht außerdem bei Personen, die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit SMG eingetreten sind. Der Name dieser Person muss auf ihrem Ticket vermerkt sein. Voraussetzung für den Besuch der Veranstaltung ist ferner, dass Sie bzw. die Person, für die Sie das Ticket gekauft haben oder die nach Ziffer 7.4 in den Vertrag mit SMG eingetreten ist, sich bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit einem gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte ausweisen kann.

    7.3 SMG ist nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen. SMG wird auch dann seinem Vertragspartner gegenüber von seiner Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt.

    7.4 Sie können Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit SMG (und damit auch das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen) nur dadurch auf einen Dritten übertragen, dass der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten an Ihrer Stelle in den Vertrag mit SMG eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von SMG voraus, die hiermit unter den in Ziffer 7.5 genannten Einschränkungen vorab erteilt wird.

    7.5 Aus Gründen der Fairness, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und um eine damit verbundene Rufschädigung von SMG als Veranstalter zu vermeiden, wird die Zustimmung von SMG zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltervertrag gemäß Ziffer 7.4 in den folgenden Fällen nicht erteilt:

    a) bei einer Weitergabe oder Veräußerung von Tickets oder dem Erwerb von Tickets für einen Dritten, wenn dies im Rahmen einer gewerblichen oder kommerziellen Tätigkeit erfolgt, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SMG,

    b) bei einer Veräußerung von Tickets im Rahmen von von SMG nicht autorisierten Internetauktionen,

    c) bei einer Veräußerung von Tickets zu einem Preis, der den Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) zuzüglich Unkosten, die dem Verkäufer sonst aufgrund des Erwerbs oder der Weiterveräußerung des Tickets entstanden sind (maximal jedoch in Höhe von 15 % des Ticketkaufpreises), übersteigt,

    d) bei einer Veräußerung von Tickets, um Gewinn zu erzielen oder beim Erwerb der Tickets im Namen eines Dritten, um mit der Vermittlungstätigkeit Gewinn zu erzielen,

    e) bei einer Weitergabe und/oder Veräußerung von Tickets zu Zwecken der Werbung oder Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder als Teil eines von SMG nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets, oder

    f) bei einer Veräußerung von Tickets ohne Hinweis auf diese AGB, insbesondere Ziffer 7.4 und diese Ziffer 7.5.

    In diesen Fällen ist sowohl das Angebot als auch eine Weitergabe und/oder Weiterveräußerung der Tickets untersagt. Ein Verkauf von Tickets vor dem Veranstaltungsort ist ebenfalls untersagt.

    7.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 7.5 enthaltenen Verbote, einschließlich des Verbots, in den in Ziffer 7.5 genannten Fällen Tickets anzubieten, ist SMG berechtigt, von Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe kann SMG nach billigem Ermessen festsetzen und sie kann im Streitfall von einem Gericht überprüft werden. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich im Regelfall nach dem aktuellen Angebots- bzw. Weiterveräußerungspreis, mindestens jedoch nach dem Ticketkaufpreis (Ziffer 2.2) der entgegen Ziffer 7.5 angebotenen oder weitergegebenen Tickets. Die Vertragsstrafe beträgt insgesamt maximal EUR 7.500,00. Weitergehende Schadensersatzansprüche bzw. Vertragsstrafeforderungen wegen sonstiger Verstöße gegen diese AGB bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Im Fall eines Verstoßes gilt außerdem Ziffer 9.

    8. ÜBERTRAGUNG UND UMPERSONALISIERUNG PERSONALISIERTER TICKETS

    8.1 Vorbehaltlich der Ziffern 7.4 und 7.5, d. h. nur unter der Voraussetzung, dass der Dritte in den Vertrag mit SMG unter Einschluss dieser AGB eintritt und SMG hierzu seine Zustimmung nach Ziffer 7.4 erteilt hat, sind Sie berechtigt, ein von Ihnen erworbenes personalisiertes Ticket, d. h. das Besuchsrecht, auf einen Dritten zu übertragen. Nach dieser Übertragung (§ 398 BGB) muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber des Besuchsrechts erfolgen.

    8.2 Für die Umpersonalisierung des Tickets nach Ziffer 8.1 muss Ihnen der Name der Person, auf die Sie das Ticket umpersonalisieren lassen möchten, bekannt sein.

    8.3 Die Umpersonalisierung des Tickets erfolgt durch den Vertriebspartner, bei dem Sie Ihr Ticket erworben haben (Ziffer 2.1).

    8.4 Um sicherzustellen, dass Umpersonalisierungen ausschließlich durch den jeweils Berechtigten erfolgen, müssen Sie sich bei diesem Vertriebspartner mit einem kopierfähigen amtlichen Ausweisdokument (nicht dem Personalausweis oder Pass), aus dem die Identität des Ticketinhabers hervorgeht (z. B. Krankenversicherungskarte, Führerschein), identifizieren. Unser Vertriebspartner prüft anhand des Ausweisdokuments, ob der auf dem Ticket angegebene Name des Käufers mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmt. Eine Nutzung Ihrer Daten zu anderen Zwecken als der Prüfung erfolgt nicht.

    8.5 Sollten Sie ein Ticket, das Sie für eine andere Person erworben haben (Ziffer 7.1), umpersonalisieren lassen wollen, werden Sie von unserem Vertriebspartner aufgefordert, ein kopierfähiges amtliches Ausweisdokument (nicht den Personalausweis oder Pass) dieser Person vorzulegen. Mit der Zurverfügungstellung des Ausweisdokuments versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, für denjenigen, für den Sie ein Online-Ticket erworben haben, dieses Ticket umzupersonalisieren. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht.

    8.6 Nachdem die Umpersonalisierung des Tickets abgeschlossen ist, wird das zuerst ausgestellte Ticket gesperrt. Es berechtigt dann nicht mehr zum Einlass.

    8.7 Für die Umpersonalisierung berechnet Ihnen der Vertriebspartner eine Bearbeitungsgebühr, die Ihnen vor der Umpersonalisierung mitgeteilt wird.

    8.8 Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens sechs (6) Stunden vor Einlassbeginn erfolgen.

    9. SPERRUNG VON PERSONALISIERTEN TICKETS

    9.1 Im Fall eines Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist SMG berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

    9.2 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die in Ziffern 5.1 oder 7.5 enthaltenen Verbote ist SMG berechtigt, die betroffenen Tickets ersatzlos zu sperren, d. h. ohne Rückerstattung des gezahlten Ticketkaufpreises.

    9.3 Die Sperrung kann auch durch den Vertriebspartner im Auftrag von SMG erfolgen. Außerdem können die AGB dieser Vertriebspartner weitere Gründe für die Sperrung von Tickets vorsehen.

    10. HAFTUNG VON SMG

    10.1 SMG haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie.

    10.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von Ziffer 10.1 erfasst sind, haftet SMG beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Zu den Kardinalpflichten von SMG zählen solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

    10.3 Im Übrigen haftet SMG nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung.

    10.4 Soweit die Haftung von SMG nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    10.5 Für die Garderobe der Besucher wird in den Spielstätten keine Haftung übernommen.

    11. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM VERANSTALTUNGSBESUCH

    11.1 Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z. B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.

    11.2 Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Dies bezieht sich auch auf Mobilfunkgeräte mit Fotofunktion. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt – jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.

    11.3 Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 11.2 sind SMG und seine Mitarbeiter berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung gegen Gebühr einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von SMG eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

    11.4 SMG behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen vorstehende Absätze den betreffenden Personen den Zutritt zur Konzertveranstaltung zu verwehren bzw. diese von der Veranstaltung auszuschließen.

    12. TON- UND/ODER BILDAUFNAHMEN VON SMG

    Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.

    13. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

    13.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

    13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

    14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    14.1 SMG hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich.

    14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.